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Firmenvertrags-Rechtsschutz für Unternehmen und Selbstständige

 

 

  ARAG Firmenvertrags-Rechtsschutz umfasst folgende Leistungen:

 

 

Firmenvertragsrechtsschutz deckt z.B. Streitigkeiten aus dem Kauf oder Verkauf von Waren, aus Finanzierungsverträgen, Speditions-, Installations- oder Reparaturaufträgen aus Herstellungs- oder Dienstleistungsverträgen usw. gleichgültig, ob es sich dabei um Verträge mit Ihren Kunden oder mit Produktions-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieben handelt (Wartezeit 6 Monate).

 


Versicherungsschutz besteht, wenn der Wert des Streitgegenstandes 300 Euro übersteigt.

Vertragliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen/Anhängern und Auseinandersetzungen aus Miet- und Pachtverhältnissen im Immobilienbereich gehören nicht zum Firmen-Vertrags-Rechtsschutz, ebensowenig Versicherungsverträge, Verträge aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Maklerrechtes und Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtung stehen (Hilfsgeschäfte) sowie Auseinandersetzungen von im selben Rechtsschutzvertrag versicherten Partnern von Büro-/Praxisgemeinschaften untereinander in ursächlichen Zusammenhang mit diesen Rechtsschutzgemeinschaften, auch nach deren Beendigung.

 

 

 

Im Rahmen dieses Rechtsschutzes zahlen wir für Sie:

 


die gesetzliche Vergütung für einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl;


die Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher;


die Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht;


die Kosten der Gegenseite, zu deren Erstattung Sie verpflichtet sind.


Je Rechtsschutzfall zahlen wir diese Kosten (und auch die notwendigen Vorschüsse hierfür) - mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung

 

 

- bis zu 300.000 Euro.

 

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Ansprechpartner: Jörn Trommer, M.B.A.

Ausschließlichkeitsagentur der ARAG Versicherungen

Telefon 089 179 53 96 23

Mobil 0171 649 1236

Telefax 089 921 855 71

joern.trommer@arag-partner.de

 


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